Hier finden Sie die Details zur Ausschreibung der Innovation Grants für die Natur- und Lebenswissenschaften sowie für die Geistes- und Sozialwissenschaften.
Natur- und Lebenswissenschaften:
Ziel der Förderung
Die Innovation Grants in den Lebens- und Naturwissenschaften ermöglichen die Prüfung der Umsetzbarkeit von Forschungsergebnissen in die Anwendung (Proof of Concept).
Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sollen die Möglichkeit erhalten, die in der Doktorarbeit erlangten Erkenntnisse in verwertbare Verfahren, Dienstleistungen oder Produkte umzusetzen. Förderfähige Projekte müssen in Aussicht stellen, dass die Ergebnisse im Laufe der Förderung zu einer wirtschaftlichen Verwertung kommen. Kooperationen mit gewerblichen Einrichtungen werden als mögliche Verwertungsoption begrüßt, zumal diese alternative Karrierewege eröffnen können. Jedoch sollte hier ein ernsthaftes Interesse des Unternehmens an dem beantragten Projekt dokumentiert sein (z.B. Letter of Intent - LoI, laufende Kooperationsverhandlung, Kooperationsvertrag).
Projekte, die eine klinische Studie zum Ziel haben, können im Rahmen dieses Programms nicht gefördert werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei diesem Förderprogramm das Hauptaugenmerk auf der wirtschaftlichen Verwertbarkeit liegt und die wissenschaftlichen Erfolgsaussichten nicht primär im Fokus stehen.
Förderumfang:
Die Innovation Grants werden für maximal 24 Monate bewilligt. Danach muss das Projekt abgeschlossen sein bzw. extern zur Anwendung gebracht werden. Es werden Mittel sowohl für die Stelle der Antragstellerin/des Antragstellers als auch für eine Mitarbeiterstelle bzw. studentische Hilfskräfte sowie Sach- und Investitionsmittel zur Verfügung gestellt.
Voraussetzung:
Die Antragstellung darf frühestens sechs Monate vor bzw. maximal drei Jahre nach der Disputation erfolgen. Das Projekt ist innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung zu beginnen, ansonsten erlischt die Förderung. Da es sich um ein Postdoc-Förderprogramm handelt, kann die Förderung erst begonnen werden, wenn das Promotionsverfahren mit dem Erhalt der Urkunde offiziell abgeschlossen ist.
Antragsberechtigt sind Doktorandinnen und Doktoranden sowie PostDocs, die Mitglieder bzw. Angehörige der Universität sind, sofern diese auch an der Universität verortet sind [1].
Die Durchführung des Projektes sowie die Finalisierung der Transferleistung müssen an der Universität Tübingen erfolgen und dürfen (mit Ausnahme von An-Instituten) nicht an einer anderen Einrichtung durchgeführt werden.
Der Antrag muss von einer Professorin/einem Professor bezüglich der inhaltlichen Beratung, der Unterbringung und der Infrastruktur unterstützt werden. Die Innovation Grants sind ein personenbezogenes und kein projektbezogenes Förderprogramm, d.h. bei einem eventuellen Weggang der geförderten Person von der Universität Tübingen erlischt die Förderung durch den Innovation Grant.
Antragsumfang:
Max. sechs Seiten:
Annex:
Falls eine Ausgründung geplant ist, wird ein Businessplan von ca. 5 Seiten Umfang gefordert, der ebenfalls dem Anhang beizulegen ist. Hinweise für die erfolgreiche Erstellung eines Businessplans finden Sie etwa unter: https://www.existenzgruender.de/DE/Home/inhalt.html bzw. im Downloadbereich der BIOPRO (Gründerhandbuch): https://www.bio-pro.de/angebot/publikationen. Darüber hinaus bietet die Wirtschaftskoordination der Universität Tübingen im Vorfeld der Bewerbung eine Beratung an: https://www.wirtschaftskoordination.de. Es wird dringend geraten, vom Beratungsangebot im Vorfeld Gebrauch zu machen. Alle Anträge werden nach Eingang einer formalen Prüfung durch die Wirtschaftskoordination unterzogen (eligibility check). Sollte im Antrag der Transferaspekt nicht ausreichend berücksichtigt werden, wird der Antrag nicht zur Begutachtung weitergereicht.
Auswahlverfahren:
Alle Anträge werden von fachlich kompetenten externen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Hochschul- und Wirtschaftsbereich sowie von einer internen Kommission begutachtet. Die Mittel werden in einem wettbewerblichen Verfahren vergeben, um sicherzustellen, dass die Projekte über innovatives Potential und Realisierungschancen verfügen. Die finale Bewilligung erfolgt über das Rektorat. Bitte sehen Sie davon ab, Gutachterinnen oder Gutachter für Ihr Projekt vorzuschlagen.
Kriterien für die Vergabe sind:
Bewerbungsverfahren:
Wir bitten um Beachtung der Bewerbungsfristen! Bis zum entsprechenden Datum müssen alle erforderlichen Schreiben und Formulare mit Originalunterschriften vorliegen und zusätzlich zum Hochladen in der Antragsdatenbank in Papierform bei uns eingereicht werden.
Kontaktadresse zur Einreichung der Anträge:
Die Anträge sind in der elektronischen Datenbank hochzuladen (siehe https://www.antraege-zv.uni-tuebingen.de/) sowie in Form einer gedruckten Ausfertigung einzureichen bei Frau Dr. Nora von Ameln, Zentrale Verwaltung, Dez. II, Rümelinstr. 32. Als Ansprechpartner für Fragen steht Ihnen die Wirtschaftskoordination zur Verfügung. E-Mail: wirtschaftskoordination@uni-tuebingen.de, Tel. 07071/29-76812.
Hier kommen Sie zur Kurzvorstellung der aktuell geförderten Projekte:
https://wirtschaftskoordination.de/aktuelles/innovation-grants/
[1] Gemäß §7 und §8 der Grundordnung der Universität Tübingen: https://uni-tuebingen.de/de/443
Geistes- und Sozialwissenschaften
Ziel der Förderung
Die Innovation Grants in den Geistes- und Sozialwissenschaften bieten jungen Nachwuchswissen-schaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit, den Übergang von der Theorie zur praktischen Anwendung der eigenen Forschung zu realisieren. Sie bieten damit die Möglichkeit, Alternativen zur universitären Karriere zu sondieren. Es soll das Ziel sein, die in der Dissertation gewonnen Erkenntnisse, gerne auch gemeinsam mit außeruniversitären Partnern, in innovative und anwendungsorientierte Verfahren, Dienstleistungen oder Produkte zu überführen, um so den Transfer in die Gesellschaft zu vollziehen.
Denkbar ist z.B. die Entwicklung von innovativen:
Am Ende der Förderperiode soll ein konkretes Ergebnis in Form eines Programms, Tools, Bildungsplans, Beratungskonzepts etc. vorliegen, welches im Rahmen einer wirtschaftlichen Partnerschaft mit Industriebetrieben, öffentlichen Trägern, ehrenamtlichen Gesellschaften oder Ähnlichem entwickelt worden ist.
Förderumfang:
Die Innovation Grants werden für maximal 24 Monate bewilligt. Danach muss das Projekt beendet sein bzw. extern zur Anwendung gebracht werden. Es werden Mittel sowohl für die Stelle der Antragstellerin/des Antragstellers als auch für studentische Hilfskräfte und Sachmittel zur Verfügung gestellt.
Voraussetzung:
Die Antragstellung darf frühestens sechs Monate vor bzw. maximal drei Jahre nach der Disputation erfolgen. Das Projekt ist innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung zu beginnen, ansonsten erlischt die Förderung. Da es sich um ein Postdoc-Förderprogramm handelt, kann die Förderung erst begonnen werden, wenn das Promotionsverfahren mit dem Erhalt der Urkunde offiziell abgeschlossen ist.
Antragsberechtigt sind Doktorandinnen und Doktoranden sowie PostDocs, die Mitglieder bzw. Angehörige der Universität sind, sofern diese auch an der Universität verortet sind [1].
Die Durchführung des Projektes sowie die Finalisierung der Transferleistung müssen an der Universität Tübingen erfolgen und dürfen (mit Ausnahme von An-Instituten) nicht an einer anderen Einrichtung durchgeführt werden.
Der Antrag muss von einer Professorin/einem Professor bezüglich der Unterbringung und der Infrastruktur unterstützt werden. Die Innovation Grants sind ein personenbezogenes und kein projektbezogenes Förderprogramm, d.h. bei einem eventuellen Weggang der geförderten Person von der Universität Tübingen erlischt die Förderung durch den Innovation Grant.
Antragsumfang:
Max. sechs Seiten:
Annex:
Falls eine Ausgründung geplant ist, wird ein Businessplan von etwa 5 Seiten Umfang gefordert, der ebenfalls dem Anhang beizulegen ist. Hinweise für die erfolgreiche Erstellung eines Businessplans finden Sie etwa unter: https://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Businessplan/inhalt.html
bzw. im Downloadbereich der BIOPRO (Gründerhandbuch): https://www.bio-pro.de/angebot/publikationen
Darüber hinaus bietet die Wirtschaftskoordination der Universität Tübingen im Vorfeld der Bewerbung eine Beratung an: http://www.wirtschaftskoordination.de
Es wird dringend geraten, vom Beratungsangebot im Vorfeld Gebrauch zu machen. Alle Anträge werden nach Eingang einer formalen Prüfung durch die Wirtschaftskoordination unterzogen (eligibility check). Sollte im Antrag der Transferaspekt nicht ausreichend berücksichtigt werden, wird der Antrag nicht zur Begutachtung weitergereicht.
Auswahlverfahren:
Alle Anträge werden von fachlich kompetenten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Hochschul- und Wirtschaftsbereich begutachtet. Die Mittel werden in einem wettbewerblichen Verfahren vergeben, um sicherzustellen, dass die Projekte über innovatives Potential und Realisierungschancen verfügen. Die Vergabe erfolgt über das Rektorat.
Kriterien für die Vergabe sind:
Bewerbungsverfahren:
Wir bitten dringend um Beachtung der Bewerbungsfristen! Bis zum entsprechenden Datum sollten alle erforderlichen Schreiben und Formulare mit Originalunterschriften vorliegen und zusätzlich zum Hochladen in der Antragsdatenbank in Papierform bei uns eingereicht werden.
Kontaktadresse zur Einreichung der Anträge:
Die Anträge sind in der elektronischen Datenbank hochzuladen (siehe https://www.antraege-zv.uni-tuebingen.de/) sowie in Form einer schriftlichen Ausfertigung einzureichen bei Frau Dr. Nora von Ameln, Zentrale Verwaltung, Dez. II, Rümelinstr. 32. Als Ansprechpartner für Fragen steht Ihnen die Wirtschaftskoordination zur Verfügung. E-Mail: wirtschaftskoordination@uni-tuebingen.de, Tel. 07071/29-76812.
Hier kommen Sie zur Kurzvorstellung der aktuell geförderten Projekte:
https://wirtschaftskoordination.de/aktuelles/innovation-grants/
[1] Gemäß §7 und §8 der Grundordnung der Universität Tübingen: https://uni-tuebingen.de/de/443