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InnoGrants Ausschreibung
Jochen Hirsch / Universität Tübingen

Ausschreibung

Ausschreibung

Die Innovation Grant Ausschreibung ist ein personenbezogenes Förderprogramm der Exzellenzstrategie der Universität Tübingen. Es wird an junge Nachwuchsforscherinnen und -forscher in den Natur- und Lebenswissenschaften sowie in den Geistes- und Sozialwissenschaften vergeben. Diese erhalten die Möglichkeit, ihre in der Doktorarbeit gewonnenen Erkenntnisse in verwertbare Verfahren, Dienstleistungen oder Produkte umzusetzen.

Förderbare Anträge müssen in Aussicht stellen, dass die Ergebnisse wirtschaftlich verwertbar sind oder durch diese Kooperationen mit außeruniversitären Einrichtungen etabliert werden können.

Die Kriterien für die Vergabe sind der Innovationsgehalt des Antrags und dessen wirtschaftliche Attraktivität und Durchführbarkeit. Des Weiteren zählt der wissenschaftliche Hintergrund der Kandidaten und die wissenschaftliche Qualität in Hinsicht auf Relevanz, Originalität sowie die Aktualität der zugrundeliegenden Arbeit.

Eine Bewerbung ist 2x im Jahr möglich (Einreichungsfrist 28.02. und 31.08.).

Erfahren Sie mehr: Innovation Grants (Lebens- und Naturwissenschaften) oder (Geistes- und Sozialwissenschaften)

Auf dieser Seite finden Sie die Details zur Ausschreibung der Innovation Grants für die Natur- und Lebenswissenschaften sowie für die Geistes- und Sozialwissenschaften. Weitere FAQ finden sie her: [FAQ]

Natur- und Lebenswissenschaften

Ziel der Förderung


Die Innovation Grants in den Lebens- und Naturwissenschaften ermöglichen den Transfer von Forschungsergebnissen in die Anwendung.
Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sollen die Möglichkeit erhalten, die in der Doktorarbeit erlangten Erkenntnisse in verwertbare Verfahren, Dienstleistungen oder Produkte umzusetzen. Förderfähige Projekte müssen realistisch in Aussicht stellen, dass die Ergebnisse im Laufe der Förderung zu einer wirtschaftlichen Verwertung kommen. Kooperationen mit gewerblichen Einrichtungen werden als mögliche Verwertungsoption begrüßt, zumal diese alternative Karrierewege eröffnen können. Jedoch sollte hier eine ernsthafte Absicht des Unternehmens an der Verwertung des Ergebnisses dokumentiert sein (z.B. Letter of Intent/LoI, laufende Kooperationsverhandlung, Kooperationsvertrag).
Projekte, die eine klinische Studie zum Ziel haben, können im Rahmen dieses Programms nicht gefördert werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei diesem Förderprogramm das Hauptaugenmerk auf der wirtschaftlichen Verwertbarkeit liegt und die wissenschaftlichen Erfolgsaussichten nicht im Fokus stehen.

Förderumfang:


Die Innovation Grants werden für maximal 24 Monate bewilligt. Danach muss das Projekt abgeschlossen sein bzw. extern zur Anwendung gebracht werden. Es werden Mittel sowohl für die Stelle der Antragstellerin/des Antragstellers (TV-L 13) als auch für studentische Hilfskräfte sowie Sach- und Investitionsmittel zur Verfügung gestellt. Die maximale Fördersumme pro gefördertem Projekt beträgt 250.000,00 €.

Voraussetzung:


Die Antragstellung darf frühestens sechs Monate vor bzw. maximal drei Jahre nach Abschluss des Promotionsverfahrens erfolgen. Da es sich um ein Postdoc-Förderprogramm handelt, kann die Förderung erst begonnen werden, wenn das Promotionsverfahren mit dem Erhalt der Urkunde offiziell abgeschlossen ist. Das Projekt ist innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung zu beginnen, ansonsten erlischt die Förderung.
Antragsberechtigt sind Doktorandinnen und Doktoranden sowie Postdocs, die Mitglieder bzw. Angehörige der Universität sind, sofern diese auch an der Universität verortet sind .
Die Durchführung des Projektes sowie die Finalisierung der Transferleistung müssen an der Universität Tübingen erfolgen und dürfen (mit Ausnahme von An-Instituten) nicht an einer anderen Einrichtung durchgeführt werden.
Der Antrag muss von einer Professorin/einem Professor bezüglich der inhaltlichen Beratung, der Unterbringung und der Infrastruktur unterstützt werden. Die Innovation Grants sind ein personenbezogenes und kein projektbezogenes Förderprogramm, d.h. bei einem eventuellen Weggang der geförderten Person von der Universität Tübingen erlischt die Förderung durch den Innovation Grant.


Beratung:


Die Wirtschaftskoordination der Universität Tübingen bietet im Vorfeld der Bewerbung eine Beratung an. Es wird dringend geraten, vom Beratungsangebot im Vorfeld Gebrauch zu machen.

Antragsumfang:


• Max. sechs Seiten:
• Deckblatt mit Titel, Name und Institut, Kontaktdaten
• Detaillierte Beschreibung des Projekts und der geplanten Umsetzung der aus der Dissertation erzielten Ergebnisse in innovative und anwendungsorientierte Verfahren, Dienstleistungen oder Produkte. Bitte definieren Sie das Ziel Ihres Vorhabens genau und stellen sie die Relevanz und den Nutzen des Projekts heraus. Bitte benennen Sie außerdem externe Partner.
• Zeitplan für die Durchführung des Projektes mit Meilensteinen
• Finanzplan für den Bewilligungszeitraum
• Darstellung einer möglichen Anschlussfinanzierung, falls zutreffend (externe Förderprogramme) oder weiterführende Perspektiven des Projektes.

Annex:


• Zusammenfassung: Projektbeschreibung in Kurzform, geplante Maßnahmen, Marktsituation, Innovationspotential des Projektes (zur Veröffentlichung vorgesehen; max. 1 Seite; Arial 11; einzeilig), bitte sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch einreichen,
• Lebenslauf und Publikationsliste sowie Zukunftsperspektive der antragsstellenden Person
• Unterstützungsschreiben der betreuenden Professorin/ des betreuenden Professors inkl. Bestätigung der Unterbringungsmöglichkeit und Bereitstellung der Infrastruktur während der Projektlaufzeit,
• Zusicherung, dass bei vorzeitigem Abbruch des Projektes evtl. eingestelltes nicht wissenschaftliches Personal für die Vertragslaufzeit von der Arbeitsgruppe übernommen wird,
• Ein weiteres Unterstützungsschreiben aus dem wissenschaftlichen Umfeld,
• Ein Unterstützungsschreiben von externen Kooperationspartnern: dokumentiertes ernsthaftes Interesse an dem Projekt (z.B. Letter of Intent, laufende Kooperationsverhandlung, Kooperationsvertrag),
• Das Formular „Erklärung und Informationsblatt“ (https://uni-tuebingen.de/de/70536) bitte ausgefüllt und unterschrieben vom Dekanat und von der Institutsleitung einreichen.

Falls eine Ausgründung geplant ist, wird ein Businessplan von ca. 5 Seiten Umfang gefordert, der ebenfalls dem Anhang beizulegen ist. Hinweise für die erfolgreiche Erstellung eines Businessplans können etwa unter: https://www.existenzgruendungsportal.de/Navigation/DE/Home/home bzw. im Downloadbereich der BIOPRO (Gründerhandbuch): https://www.bio-pro.de/angebot/publikationen. Alle gefunden werden.

Anträge werden nach Eingang einer formalen Prüfung durch die Wirtschaftskoordination unterzogen. Sollte im Antrag der Transferaspekt nicht ausreichend berücksichtigt werden, wird der Antrag nicht zur Begutachtung weitergereicht.

Wenn bei der Erstellung des Antrages auf Förderung aus Exzellenzmitteln „Künstliche Intelligenz“ (KI) in Form generativer Modelle für die Text- und Bilderstellung verwendet worden ist, muss diese in wissenschaftsadäquater Weise und unter Berücksichtigung der Besonderheiten des spezifischen Fachgebietes im Antrag offengelegt werden. Die Nutzung von KI in der Antragsstellung wird weder vor- noch nachteilig ausgelegt. Die Antragsstellenden tragen Verantwortung für die durch KI generierten Inhalte. Weitere Informationen können unter https://wissenschaftliche-integritaet.de/verwendung-generativer-modelle/ gefunden werden.

Auswahlverfahren:


Alle Anträge werden von fachlich kompetenten externen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Hochschul- und Wirtschaftsbereich sowie von einer internen Kommission begutachtet. Die Mittel werden in einem wettbewerblichen Verfahren vergeben, um sicherzustellen, dass die Projekte über innovatives Potential und Realisierungschancen verfügen. Die finale Bewilligung erfolgt über das Rektorat. Es wird darum gebeten, davon abzusehen, Gutachterinnen oder Gutachter für das beantragte Projekt vorzuschlagen.

Kriterien für die Vergabe sind:
• Innovationsgehalt des Antrages und wirtschaftliche Attraktivität,
• Durchführbarkeit, evtl. unternehmerische Eignung,
• Perspektiven für die Realisierung und Nachhaltigkeit des Projektes,
• Wissenschaftliche Qualität: Relevanz, Originalität und Aktualität der zugrundeliegenden Arbeit.

Bewerbungsverfahren:


• Halbjährliche Ausschreibung
• Freischaltung der elektronischen Datenbank zur Einreichung der Bewerbung: 01.02. und 01.08.
• Bewerbungsfristen sind jeweils der 28.02. und der 31.08. eines jeden Jahres.
• Start der Finanzierung: spätestens sechs Monate nach Bewilligung durch die Forschungs-kommission und das Rektorat.

Wir bitten um Beachtung der Bewerbungsfristen! Bis zum entsprechenden Datum müssen alle erforderlichen Schreiben und Formulare mit Originalunterschriften vorliegen und zusätzlich zum Hochladen in der Antragsdatenbank in Papierform bei uns eingereicht werden.

FAQ:


Hier finden Sie Antworten zu den häufigen Fragen: https://uni-tuebingen.de/de/228278

Kontaktadresse zur Einreichung der Anträge:
Die Anträge sind in der elektronischen Datenbank hochzuladen (siehe https://www.antraege-zv.uni-tuebingen.de/) sowie in Form einer gedruckten Ausfertigung einzureichen bei Frau Dr. Nora von Ameln, Zentrale Verwaltung, Dez. II, Rümelinstr. 32. Als Ansprechpartner für Fragen steht Ihnen die Wirtschaftskoordination zur Verfügung. E-Mail: wirtschaftskoordination@uni-tuebingen.de,Tel. 07071/29-76812.

Aktuell geförderte sowie ehemalige Projekte können auf dieser Homepage eingesehen werden

Geistes- und Sozialwissenschaften

Ziel der Förderung


Die Innovation Grants in den Geistes- und Sozialwissenschaften ermöglichen den Transfer von Forschungsergebnissen in die Anwendung.
Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sollen die Möglichkeit erhalten, die in der Doktorarbeit erlangten Erkenntnisse in verwertbare Verfahren, Dienstleistungen oder Produkte umzusetzen. Förderfähige Projekte müssen realistisch in Aussicht stellen, dass die Ergebnisse im Laufe der Förderung entweder zu einer wirtschaftlichen Verwertung oder zu einem Transfer in die Gesellschaft kommen. Kooperationen mit außeruniversitären Einrichtungen werden als mögliche Verwertungsoption begrüßt, zumal diese alternative Karrierewege eröffnen können. Jedoch sollte hier eine ernsthafte Absicht der Einrichtung an dem Transfer des Ergebnisses dokumentiert sein (z.B. Letter of Intent/LoI, laufende Kooperationsverhandlung, Kooperationsvertrag). Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei diesem Förderprogramm das Hauptaugenmerk auf dem gesellschaftlichen Transfer liegt, und die wissenschaftlichen Erfolgsaussichten nicht im Fokus stehen.

Denkbar ist z.B. die Entwicklung von innovativen:
• Pädagogischen Konzepten, e-Learning-Materialien, Konzepten für Erwachsenenbildung, Schul¬büchern, Lehrmodulen für interkulturelle Kompetenz
• Museumsprogrammen, digitalen Ausstellungen
• Konzepten zur Flüchtlingshilfe
• Konzepten zur Politik- und Wirtschaftsberatung (Benchmark- und Vergleichsanalysen, Fallstudien, Erstellung von Kommunikationsplänen für bestimmte Zielgruppen etc.)
• Konzepte mit gesellschaftlicher Relevanz

Am Ende der Förderperiode soll ein konkretes Ergebnis in Form eines Programms, Tools, Bildungsplans, Beratungskonzepts etc. vorliegen, welches im Rahmen eines Transfers mit Industriebetrieben, öffentlichen Trägern, ehrenamtlichen Gesellschaften oder Ähnlichem entwickelt worden ist.

Förderumfang:


Die Innovation Grants werden für maximal 24 Monate bewilligt. Danach muss das Projekt abgeschlossen sein bzw. extern zur Anwendung gebracht werden. Es werden Mittel sowohl für die Stelle der Antragstellerin/des Antragstellers (TV-L 13) als auch für studentische Hilfskräfte sowie Sach- und Investitionsmittel zur Verfügung gestellt. Die maximale Fördersumme pro gefördertem Projekt beträgt 250.000,00 €.

Voraussetzung:


Die Antragstellung darf frühestens sechs Monate vor bzw. maximal drei Jahre nach Abschluss des Promotionsverfahrens erfolgen. Da es sich um ein Postdoc-Förderprogramm handelt, kann die Förderung erst begonnen werden, wenn das Promotionsverfahren mit dem Erhalt der Urkunde offiziell abgeschlossen ist. Das Projekt ist innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung zu beginnen, ansonsten erlischt die Förderung.
Antragsberechtigt sind Doktorandinnen und Doktoranden sowie Postdocs, die Mitglieder bzw. Angehörige der Universität sind, sofern diese auch an der Universität verortet sind .
Die Durchführung des Projektes sowie die Finalisierung der Transferleistung müssen an der Universität Tübingen erfolgen und dürfen (mit Ausnahme von An-Instituten) nicht an einer anderen Einrichtung durchgeführt werden.
Der Antrag muss von einer Professorin/einem Professor bezüglich der inhaltlichen Beratung, der Unterbringung und der Infrastruktur unterstützt werden. Die Innovation Grants sind ein personenbezogenes und kein projektbezogenes Förderprogramm, d.h. bei einem eventuellen Weggang der geförderten Person von der Universität Tübingen erlischt die Förderung durch den Innovation Grant.

Beratung:


Die Wirtschaftskoordination der Universität Tübingen bietet im Vorfeld der Bewerbung eine Beratung an. Es wird dringend geraten, vom Beratungsangebot im Vorfeld Gebrauch zu machen.

Antragsumfang:


• Max. sechs Seiten:
• Deckblatt mit Titel, Name und Institut, Kontaktdaten
• Detaillierte Beschreibung des Projekts und der geplanten Umsetzung der aus der Dissertation erzielten Ergebnisse in innovative und anwendungsorientierte Verfahren, Dienstleistungen oder Produkte. Bitte definieren Sie das Ziel Ihres Vorhabens genau und stellen sie die Relevanz und den Nutzen des Projekts heraus. Bitte benennen Sie außerdem externe Partner.
• Zeitplan für die Durchführung des Projektes mit Meilensteinen
• Finanzplan für den Bewilligungszeitraum
• Darstellung einer möglichen Anschlussfinanzierung, falls zutreffend (externe Förderprogramme) oder weiterführende Perspektiven des Projektes.

Annex:


• Zusammenfassung: Projektbeschreibung in Kurzform, geplante Maßnahmen, Marktsituation, Innovationspotential des Projektes (zur Veröffentlichung vorgesehen; max. 1 Seite; Arial 11; einzeilig), bitte sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch einreichen,
• Lebenslauf und Publikationsliste sowie Zukunftsperspektive der antragsstellenden Person
• Unterstützungsschreiben der betreuenden Professorin/ des betreuenden Professors inkl. Bestätigung der Unterbringungsmöglichkeit und Bereitstellung der Infrastruktur während der Projektlaufzeit,
• Zusicherung, dass bei vorzeitigem Abbruch des Projektes evtl. eingestelltes nicht wissenschaftliches Personal für die Vertragslaufzeit von der Arbeitsgruppe übernommen wird,
• Ein weiteres Unterstützungsschreiben aus dem wissenschaftlichen Umfeld,
• Ein Unterstützungsschreiben von externen Kooperationspartnern: dokumentiertes ernsthaftes Interesse an dem Projekt (z.B. Letter of Intent / LoI, laufende Kooperationsverhandlung, Kooperationsvertrag),
• Das Formular „Erklärung und Informationsblatt“ (https://uni-tuebingen.de/de/70536) bitte ausgefüllt und unterschrieben vom Dekanat und von der Institutsleitung einreichen.
Falls eine Ausgründung geplant ist, wird ein Businessplan von ca. 5 Seiten Umfang gefordert, der ebenfalls dem Anhang beizulegen ist. Hinweise für die erfolgreiche Erstellung eines Businessplans finden Sie etwa unter: https://www.existenzgruendungsportal.de/Navigation/DE/Home/home bzw. im Downloadbereich der BIOPRO (Gründerhandbuch): https://www.bio-pro.de/angebot/publikationen.

Alle Anträge werden nach Eingang einer formalen Prüfung durch die Wirtschaftskoordination unterzogen. Sollte im Antrag der Transferaspekt nicht ausreichend berücksichtigt werden, wird der Antrag nicht zur Begutachtung weitergereicht.

Wenn bei der Erstellung des Antrages auf Förderung aus Exzellenzmitteln „Künstliche Intelligenz“ (KI) in Form generativer Modelle für die Text- und Bilderstellung verwendet worden ist, muss diese in wissenschaftsadäquater Weise und unter Berücksichtigung der Besonderheiten des spezifischen Fachgebietes im Antrag offengelegt werden. Die Nutzung von KI in der Antragsstellung wird weder vor- noch nachteilig ausgelegt. Die Antragsstellenden tragen Verantwortung für die durch KI generierten Inhalte. Weitere Informationen können unter https://wissenschaftliche-integritaet.de/verwendung-generativer-modelle/ gefunden werden.

Auswahlverfahren:


Alle Anträge werden von fachlich kompetenten externen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Hochschul- und Wirtschaftsbereich sowie von einer internen Kommission begutachtet. Die Mittel werden in einem wettbewerblichen Verfahren vergeben, um sicherzustellen, dass die Projekte über innovatives Potential und Realisierungschancen verfügen. Die finale Bewilligung erfolgt über das Rektorat. Es wird darum gebeten, davon abzusehen, Gutachterinnen oder Gutachter für das beantragte Projekt vorzuschlagen.

Kriterien für die Vergabe sind:
• Innovationsgehalt des Antrags
• Durchführbarkeit, evtl. unternehmerische Eignung,
• Perspektiven für die Realisierung und Nachhaltigkeit des Projektes
• Wissenschaftliche Qualität: Relevanz, Originalität und Aktualität des Vorhabens

Bewerbungsverfahren:


• Halbjährliche Ausschreibung
• Freischaltung der elektronischen Datenbank zur Einreichung der Bewerbung: 01.02. und 01.08.
• Bewerbungsfristen sind jeweils der 28.02. und der 31.08. eines jeden Jahres.
• Start der Finanzierung: spätestens sechs Monate nach Bewilligung durch die Forschungs-kommission und das Rektorat.

Wir bitten dringend um Beachtung der Bewerbungsfristen! Bis zum entsprechenden Datum sollten alle erforderlichen Schreiben und Formulare mit Originalunterschriften vorliegen und zusätzlich zum Hochladen in der Antragsdatenbank in Papierform bei uns eingereicht werden.

FAQ:


Hier finden Sie Antworten zu den häufigen Fragen: https://uni-tuebingen.de/de/228278

Kontaktadresse zur Einreichung der Anträge:
Die Anträge sind in der elektronischen Datenbank hochzuladen (siehe https://www.antraege-zv.uni-tuebingen.de/) sowie in Form einer schriftlichen Ausfertigung einzureichen bei Frau Dr. Nora von Ameln, Zentrale Verwaltung, Dez. II, Rümelinstr. 32. Als Ansprechpartner für Fragen steht Ihnen die Wirtschaftskoordination zur Verfügung. E-Mail: wirtschaftskoordination@uni-tuebingen.de, Tel. 07071/29-76812.

Aktuell geförderte Projekte können auf diesen Seiten eingesehen werden.